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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Benutzer, Besucher und Kurs-Buchende der Boulderhalle sowie alle Verträge über die Angebote der Monkeyspot GmbH.

1. Zugang und Verhaltensregeln

1.1. Die Voraussetzungen und zusätzlichen Bedingungen für den Zugang und Nutzung der Boulderhalle werden in der beiliegenden Hausordnung geregelt.

1.2. Die Boulderhalle kann innerhalb der Öffnungszeiten mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem Abo genutzt werden. Die Öffnungszeiten können von der Monkeyspot GmbH dauerhaft oder zeitweise geändert werden.

1.3. Die unbefugte Nutzung der Anlagen entgegen den Bestimmungen dieser Benutzerordnung werden mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe des doppelten regulären Eintrittes geahndet. Des weiteren kann das Personal von weiteren Ansprüchen (Schadensersatz, Verweis, Hausverbot, etc.) Gebrauch machen.

2. Abonnements und Gruppenabonnements

2.1. Abonnements (Abo-Verträge) berechtigen zur Nutzung der Boulderhalle während der Öffnungszeiten und deren Laufzeit.

2.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer wird durch die Nutzungsvereinbarung festgelegt. Innerhalb dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2.3. Verträge mit dem Zusatz „Gruppe“ (siehe Vertrag -> Nutzungsumfang) ermöglichen dem Vertragspartner nur die Teilnahme an der gewählten Gruppe gemäß den jeweiligen Gruppenzeiten. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Gruppen statt, der Vertragspartner kann die Anlage an diesen Tagen selbstständig nutzen (bei Minderjährigen Aufsichtspflicht gemäß AGB beachten). Innerhalb der Schulferien finden Gruppentrainings – bei ausreichender Teilnehmerzahl – statt. Gruppen Abonnenten bis einschl. 12 Jahren enthalten auch den täglichen Eintritt außerhalb der Trainingszeiten (bei Minderjährigen Aufsichtspflicht gemäß Hausordnung beachten).

2.4. Verträge mit dem Zusatz „Zweitabo“ (siehe Vertrag -> Nutzungsumfang) enthalten die Nutzungsberechtigung nach 2.3, solange ein Abonnement nach 2.1 besteht. Bei Wegfall des Abonnements nach 2.1 erhöht sich der Beitrag automatisch auf den aktuell geltenden Beitrag für die gewählte Gruppe.

2.5. Die Nutzungsvereinbarung bezieht sich immer nur auf den Standort, in dem das Abo abgeschlossen wurde. Ausgenommen davon sind Abos mit dem Zusatz „PLUS“, welche für einen Mehrbetrag ermöglichen, alle Standorte der Monkeyspot GmbH zu nutzen.

2.6. Kann der Vertragspartner aus besonderen Gründen (z.B. Schwangerschaft, Krankheit, Auslandsaufenthalte, etc.) die Einrichtung mehr als vier Wochen nicht nutzen, kann der Nutzungsbeitrag auf Antrag ausgesetzt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer des ausgesetzten Zeitraumes.

2.7. Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2020 = 100 gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index um mindestens 5 %, so kann jede Partei eine Anpassung des Entgeltes verlangen. Maßstab dafür soll die Veränderung des Indexes sein, soweit dies der Billigkeit entspricht. Die Änderung des Entgeltes wird ab dem auf das Änderungsverlangen folgenden Monat wirksam. Das Änderungsverlangen bedarf der Textform. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung des Entgeltes ist diese Regelung entsprechend anwendbar. Sollte der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Verbraucherpreisindex für Deutschland während der Vertragszeit nicht mehr fortgesetzt werden und durch einen anderen Index ersetzt werden, so ist dieser Index für die Frage der Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Die Beteiligten verpflichten sich in diesem Fall, eine neue wirtschaftlich entsprechende Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.

2.8. Nutzt der Vertragspartner die Einrichtung nicht, berechtigt ihn dies nicht zur Rückforderung oder zur Minderung des Beitrages.

3. Externe Gruppenveranstaltungen

3.1. Externe Gruppenveranstaltungen sind solche, die selbst organisiert sind. Hierunter fallen nicht Kurse oder sonstige Gruppen(-veranstaltungen) die von Monkeyspot GmbH organisiert und angeboten werden.

3.2. Selbst organisierte Gruppenveranstaltungen sind nur dann gestattet, wenn sie vorher angemeldet und schriftlich bestätigt wurden.

3.3. Bei Gruppenveranstaltungen haftet die Gruppenleitung gegenüber der Monkeyspot GmbH für Schäden, die durch die Gruppe oder einzelne Gruppenmitglieder verursacht wurden. Der Umfang der Eigenverantwortung wird insbesondere durch die in der Hallenordnung definierten Regeln beschrieben, denen jeder Besucher und Benutzer der Boulderhalle Folge zu leisten hat.

3.4. Bei Gruppenveranstaltungen, insbesondere Jugendgruppen, die nicht von einem Trainer der Monkeyspot GmbH betreut werden, bestätigt der Gruppenleiter, körperlich geeignet zu sein, sowie über hinreichende Boulderkenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Boulderns zu verfügen. Der Betreuungsschlüssel kann bei Gruppenveranstaltungen von der Monkeyspot GmbH individuell hochgesetzt werden.

4. Mietmaterial

4.1. Die Überlassung erfolgt für den jeweiligen Tag. Das Material muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Min. vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben werden.

4.2. Das Entgelt für die Miete ist bei Empfang des Materials zu entrichten. Die Entgelthöhe ergibt sich aus der aktuellen Preisübersicht.

4.3. Das Material darf nur innerhalb der Boulderhalle verwendet werden und darf aus dieser nicht entfernt werden. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.

4.4. Der Nutzer ist verpflichtet, das Material mit größter Sorgfalt zu behandeln. Er ist weiterhin verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zu ersetzen. Bei Beschädigungen oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz zu verlangen.

4.5. Es ist ein Pfand zu hinterlegen. Das Pfand wird Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Mietmaterials wieder herausgegeben.

5. Wertgutscheine

5.1. Wertgutscheine, die über den Online-Shop oder an der Theke in einem Monkeyspot GmbH Standort käuflich erworben werden, können an der Theke/Kasse eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. Die Wertgutscheine sind dabei standortgebunden und können nur an dem Standort eingelöst werden, der auf dem Gutschein steht.

5.2. Restguthaben werden dem Kunden auf seinem Benutzeraccount gutgeschrieben.

5.3. Wertgutscheine sind 3 Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Wertgutschein erworben wurde.

5.4. Reicht der Wert des Wertgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

5.5. Das Guthaben eines Wertgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

5.6. Der Wertgutschein ist übertragbar.

6. Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug

6.1. Die ausgewiesenen Beträge und Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

6.2. Zahlungen über unsere Webseite können ausschließlich nur über die dort angezeigten Zahlungswege erfolgen.

6.3. Bei Abos wird der Monatsbeitrag jeweils zum Beginn des Monats fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrifteinzug.

6.4. Im Falle der Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos zum vereinbarten Einzugszeitpunktes zu sorgen. Andernfalls gerät er automatisch in Zahlungsverzug.

6.5. Sofern die Zahlung gemäß den vorstehenden Regelungen nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird bzw. der SEPA-Lastschrifteinzug mangels ausreichender Deckung nicht erfolgen konnte, ist die Monkeyspot GmbH berechtigt, dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung von der Nutzung der Boulderhalle auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.

6.6. Es wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 € pro Mahnung erhoben. Für eine Rücklastschrift wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Es wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

6.7. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten wird der Betrag für den gesamten vereinbarten Nutzungsumfang sofort fällig. Bei Abonnements wird der restliche Betrag für die gesamte Mindestvertragslaufzeit sofort fällig.

6.8. Der Eintritt ermäßig sich erst, wenn der Kunde bei Vertragsschluss den Grund der Ermäßigung nachweisen kann (z.B. Studentenbescheinigung des aktuellen Semesters, Schülerausweis des aktuellen Schuljahres, Schwerbehindertenausweis). Bei Abonnements gilt die Ermäßigung nur für die Dauer des jeweiligen Nachweises. Schüler müssen zu Beginn des Schuljahres und Studenten zu Beginn des neuen Semesters unaufgefordert den Nachweis erbringen. Sollte zum Ende der Gültigkeitsdauer ein weiterer entsprechender Nachweis nicht vorliegen, fällt die Ermäßigung automatisch zum Datum des Auslaufens des letzten Nachweises weg. Ermäßigungen gelten erst zum Zeitpunkt des Erbringens des Nachweises. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.

6.9. Änderungen in der Anschrift oder der Bankverbindung sind der Monkeyspot GmbH unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

6.10. Wird es der Monkeyspot GmbH aus Gründen, die sie nicht zu verschulden hat (z.B. höhere Gewalt) unmöglich, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz, Beitragsbefreiung oder Minderung.

7. Stornierungsbedingungen

7.1. Stornierungen von Kursen können ohne Angabe von Gründen wie nachfolgend aufgeführt, erfolgen: per Mail an mail@monkespot.de:

    • Buchungen von Verbrauchern (Schnupperbouldern, Trainerstunden, Kindergeburtstage, Ferienkurse): Bei Stornierungen, die in dem Zeitraum von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung eingehen, wird die gesamte Gebühr fällig. Auf die Buchung eines Ersatztermins innerhalb von 8 Wochen (Ferienkurse: zur nächstmöglichen Veranstaltung) gibt es 50% Rabatt (Termine nach Verfügbarkeit). Frühere Stornierungen sind kostenfrei.

    • Buchungen von Firmen sowie bildende oder soziale Einrichtungen: Bei Stornierungen, die in dem Zeitraum von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung eingehen, wird die gesamte Gebühr fällig.

Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt und gehen den vertraglichen Rücktrittsrechten vor.

7.2. Die Monkeyspot GmbH kann Veranstaltungen/Kurse/Gruppen insbesondere aus den folgenden Gründen stornieren:

a) Ausfall der Trainer/Veranstaltungsleiter,

b) längerfristiger Schließung des Veranstaltungsorts wegen einer technischen Störung, Pandemie, Höhere Gewalt etc.

c) bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl.

7.3. Die Monkeyspot GmbH wird dem Veranstaltungsteilnehmer bei Ausfall der Veranstaltung unverzüglich benachrichtigen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden bei Ausfall zurückerstattet.

7.4. Bei Ausfall eines Trainers/Veranstaltungsleiters kann die Monkeyspot GmbH Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Trainers/Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Änderung des Veranstaltungsortes bzw.-zieles, berechtigten nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.

8. Pflichtverletzung

Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann von der Nutzung der Anlage der Monkeyspot GmbH dauernd oder auf Zeit ausgeschlossen werden. Eine (teilweise) Erstattung des Entgeltes erfolgt nicht. Grobe Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht der Monkeyspot GmbH darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

9. Haftung

9.1. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Die Aufsichtspersonen versichern, dass ihnen die Aufsichtspflicht wirksam übertragen wurde, insbesondere, dass das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegt, dass das Kind klettern darf und sich hierbei dem Risiko einer potentiellen Sportverletzung aussetzt.

9.2. Von den gesetzlichen Haftungsbestimmungen abgesehen, betreiben die Benutzer der Anlage ihren Sport auf eigene Gefahr und Haftung.

9.3. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die oben genannten und allgemein gültigen Boulderregeln, haftet die Monkeyspot GmbH für keinerlei Schäden und schließt sämtliche Schadensersatzansprüche des Nutzers gegenüber dem Betreiber aus.

9.4. Die Haftung der Monkeyspot GmbH ist ausgeschlossen. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Monkeyspot GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

10. Onlinebuchung und telefonische Buchung

10.1. Die Darstellung der Angebote auf der Internetseite von Monkeyspot GmbH stellt kein verbindliches Angebot dar. Sie stellt lediglich eine Einladung an den Kunden auf Abgabe eines Angebotes mit der Gültigkeit von 14 Tagen dar. Die einzelnen Angebote können daher jederzeit geändert oder zurückgezogen werden.

10.2. Durch das Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig buchen und bezahlen“ übermittelt der Kunde seine Daten, akzeptiert die AGB und gibt ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

10.3. Bei der telefonischen Buchung gibt der Kunde mit der Erklärung, das Angebot buchen zu wollen, ein rechtsverbindliches Angebot ab. Die Kunden werden von der Monkeyspot GmbH im Rahmen des Telefonats auf die AGB hingewiesen. Es werden nur Angebote entgegengenommen, wenn der Kunde zuvor in die Geltung der AGB eingewilligt hat.

10.4. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung, die die Annahme des Angebots darstellt. Hiermit ist der Vertrag zwischen Kunde und der Monkeyspot GmbH geschlossen.

10.5. Die Bezahlung erfolgt bei Online-Buchungen vorab. Trainerstunden werden unmittelbar vor dem Termin und vor Ort gezahlt. Firmenveranstaltungen und Gruppenveranstaltungen von bildenden und sozialen Einrichtungen können vor Ort oder nach vorheriger Absprache per Rechnung bezahlt werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Die geltenden AGB können ergänzt oder angepasst werden, wenn veränderte gesetzliche, behördliche oder technische Rahmenbedingungen zu einer mehr als nur unbedeutenden Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung oder zu einer Vertragslücke geführt haben oder wenn eine Ergänzung wegen der Einführung neuer Leistungen erforderlich ist und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Für die übrigen Leistungen gelten die aktuellen AGB.

11.2. Änderung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung gilt für alle Benutzer sowie Besucher der Boulderhalle:

ALLGEMEINES

Die Nutzung der Boulderhalle (Boulderbereich, Trainingsbereich, Umkleide inkl. Dusche, Kinderbereich) ist kostenpflichtig und nur nach Entrichtung des Tageseintritts oder mit gültigem Abo nach erfolgtem Check-In erlaubt.

Das Hausrecht übt die Monkeyspot GmbH und die von ihr bevollmächtigten Personen aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Fahrräder sind vor der Anlage abzustellen und dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.

Für abgestellte Fahrräder, Garderoben und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

Die gesamte Boulderhalle und das umliegende Gelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

In der Boulderhalle herrscht absolutes Rauchverbot.

Das Mitnehmen von Tieren in die Boulderhalle muss individuell vom Personal genehmigt werden. Tiere dürfen nicht auf den Mattenbereich. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur in kleinem Rahmen gestattet.

Wer gegen die Hallenregeln verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

Aufgestellte und Aufgehängte Gebots-, Verbots- und Warnschilder sind zu befolgen.

BOULDERBEREICH

Die Nutzung der Boulderhalle ist nur mit grundlegenden und aktuellen Boulderkenntnissen sowie der entsprechenden Einsichtsfähigkeit in die Gefahren erlaubt.

Der Aufenthalt und die Nutzung erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung! Das Bouldern ist, wie jeder Sport, mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch Benutzer, nicht restlos verhindert werden können.

Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe, Tritte und Strukturen unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.

Benutzer sind verpflichtet, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder umgehend dem Personal zu melden.

Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Es wird ein respektvoller Umgang miteinander gepflegt.

Der Aufenthalt im Boulderbereich (Mattenbereich) ist nur bouldernden Gästen sowie Begleitpersonen gestattet. Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

TOP-Out-Route: Die Wände dürfen nur überstiegen werden, wenn die Route kein „TOP“-Schild aufweist und der entsprechende Wandbereich zum Aussteigen geeignet ist. Das Aussteigen erfordert ein zusätzliches Maß an Vorsicht. Der Topout-Bereich (Ausstiegsbereich auf den Boulderwänden) ist nicht zum Aufenthalt gedacht. Das Spielen ist dort verboten.

Routen mit „TOP“-Griff: Bei Routen mit „TOP“-Griff muss ein Abstieg oder kontrollierter Absprung erfolgen. Das Überklettern ist nicht gestattet.

Bei einem kontrollierten Absprung ist vor dem Absprung sicherzustellen, dass sich im Landebereich keine Person befinden.

In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern. Es darf nicht übereinander gebouldert werden. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten (Sicherung durch eine weitere entsprechend erfahrene Person), ausdrücklich verboten.

Die Boulderanlage (insb. Tritte, Griffe) sowie sonstige Anlagen und Geräte dürfen vom Benutzer weder neu angebracht, geändert oder entfernt werden. Eine Beschädigung oder auch Markierung (z.B. mit Straßenkreide oder Klebeband) ist untersagt.

Lose Tritte, Griffe und sonstige Schäden sind unverzüglich dem Hallenpersonal an der Kasse zu melden.

Das Bouldern ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen gestattet. Barfußbouldern oder das Bouldern in Socken ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Kinderbereich, in diesem darf auch auf Socken gebouldert werden. Es darf als Anti Schweiß und Grip Mittel nur Magnesium Carbonat (Chalk) (Flüssig oder Pulver) verwendet werden. Chalk-Balls sind bevorzugt zu verwenden. Der Einsatz von gefärbtem Chalk ist nicht gestattet.

Auf den gesamten Mattenbereich dürfen keine Getränke oder andere Gegenstände, die beim Bouldern nicht benötigt werden, mitgenommen werden.

Unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist das Bouldern verboten.

Das Rennen im Boulderbereich und in der Boulderanlage ist verboten.

KINDERBEREICH

Ver- und Gebotsschilder an den verschiedenen Elementen beachten.

Würfeltunnel dürfen nicht mit Schuhen und nur auf Socken betreten werden.

Essen und Getränke nur an den dafür vorgesehenen Flächen einnehmen.

TRAININGSBEREICH

Der Zutritt zum Trainingsbereich ist nur Personen ab 16 Jahren erlaubt.

Private Trainingsgeräte dürfen nach Absprache mit dem Personal im Trainingsbereich zur allgemeinen Verfügung gestellt werden. Diese Trainingsgeräte gehen nicht in das Eigentum von Monkeyspot GmbH über und werden nicht gewartet. Die Nutzung dieser privaten Geräte ist privater Natur. Monkeyspot GmbH übernimmt für diese Geräte keine Haftung.

KINDER UND JUGENDLICHE

Säuglinge und Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen den Boulderbereich (Mattenfläche) nur unter direkter Aufsicht einer Begleitperson (Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt) betreten und nutzen. Auch die Nutzung des Kinderbereiches ist nur unter Aufsicht einer Begleitperson gestattet.

Eine Begleitperson darf an unserem Düsseldorfer Standort maximal 2 Kinder beaufsichtigen. An unserem Duisburger Standort maximal 3 Kinder.

Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahren) können die Kletterhalle mit der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten selbstständig nutzen. Das erforderliche Formular, das ausschließlich zu verwenden ist, gibt es vor Ort und auf der Webseite www.monkeyspot.de zum Herunterladen. Im Übrigen ist die Nutzung nur unter Aufsicht einer Begleitperson gestattet.